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   OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00   

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https://dejure.org/2001,13563
OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00 (https://dejure.org/2001,13563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2001 - 2 L 4192/00 (https://dejure.org/2001,13563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 2 L 4192/00 (https://dejure.org/2001,13563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Ruhen deutscher Versorgungsbezüge bei ausländischen Leistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs 8 BeamtVG; Art 46a EWGV 1408/71; Art 46c EWGV 1408/71
    Anrechnung; Antikumulierung; ausländische Leistung; Auszahlungsort; Beamter; Doppelversorgung; Kumulierung; Leistung; Rente; Ruhen; Versorgung; Versorgungsbezüge; überstaatliches Abkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 755 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.1998 - C-366/96

    Cordelle / Office national des pensions

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00
    Darin ist eigenständig geregelt, wann (u.a.) eine deutsche Altersleistung gekürzt werden darf, wenn sie mit einer entsprechenden gleichartigen oder unterschiedlichen Leistung (vgl. zu diesen in Art. 46 a der VO (EWG) 1408/71 legaldefinierten Begriffen die Entscheidung des EUGH (5. Kammer) v. 12.2.1998 in der Rechtssache C-366/96 (Cordelle, Slg. 1998, 583, 594, Rdn. 18 ff m.w.N.)) zusammentrifft, die allein aufgrund des Rechts eines anderen EU-Mitgliedsstaat oder auf Grund dieser Verordnung gewährt wird.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-143/97

    Conti

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00
    Ob sie angerechnet werden darf, richtet sich somit (insbesondere) nach Art. 46 b der VO (EWG) 1408/71 (vgl. dazu das Urteil des EUGH (1. Kammer) v. 22.10.1998 in der Rechtssache C-143/97 (Conti, Slg. 1998, 6365, 6380)).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00
    Verhindert werden kann und darf lediglich eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen bzw. Mitteln (vgl. dazu ausführlich BVerfGE 76, 256 ff).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00
    Diese Regelung beruht aber ebenfalls auf dem Rechtsgedanken, dass Versorgungsleistungen, die eine internationale Einrichtung auf Grund der bei ihr geleisteten Dienste erbringt, wie Versorgungsbezüge aus deutschen öffentlichen Mitteln behandelt werden, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die Bundesrepublik Deutschland zu den Haushalten solcher Einrichtungen laufend erhebliche Beiträge aus ihrem Staatshaushalt zu leisten hat, mit der Folge, dass die Leistungen, die diese Einrichtungen ihren Bediensteten erbringen, zu einem wesentlichen Teil mittelbar aus deutschen öffentlichen Mitteln fließen (vgl. Urt. d. BVerwG v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 -, Buchholz 239.1, § 56 BeamtVG Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1990 - 1 A 2591/88

    Anrechnung einer Alterspension; Versorgungsbezüge; Ruhestandsbeamter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00
    Schließlich kann man auch die - hier streitige - Einbeziehung von Zahlungen eines ausländischen Versicherungsträgers nach § 55 Abs. 8 BeamtVG auf diesen Rechtsgedanken zurückführen (im Ergebnis wohl ebenso Urteil des OVG Münster v. 27.9.1990 - 1 A 2591/88 - Schütz, ES/C III 1.3 Nr. 11).
  • VG Düsseldorf, 31.10.2022 - 23 K 4081/21
    vgl. entsprechend zu § 55 Abs. 8 BeamtVG BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 63/08 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, juris Rn. 19; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2008 - 28 A 282.05 -, juris Rn. 28; Groepper/Tegethoff , in: Plog/Wiedow, BBG, 396. EL Oktober 2018, § 55 BeamtVG Rn. 251.

    vgl. zur Unanwendbarkeit noch anhand von Art. 46b VO (EWG) 1408/71: BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 63/08 -, juris Rn. 37; BayVGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 3 BV 07.3490 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, juris Rn. 23 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Februar 2010 - 12 K 1447/06 -, juris Rn. 26, 36; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2008 - 28 A 282.05 -, juris Rn. 37; VG Aachen, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 1 K 3089/03 -, juris Rn. 15; VG Göttingen, Urteil vom 22. September 2005 - 3 A 20/03 -, juris Rn. 24; siehe ferner LT-Drucks. 16/10380, S. 398; Groepper/Tegethoff , in: Plog/Wiedow, BBG, 396. EL Oktober 2018, § 55 BeamtVG Rn. 252.

    Auch aus der klägerseits angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, juris, lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen, da die Entscheidung nur die Frage betraf, ob § 55 BeamtVG auf eine österreichische Rente Anwendung findet, was das Oberverwaltungsgericht - entsprechend den obigen Ausführungen - verneint hat.

  • VG Düsseldorf, 12.03.2012 - 23 K 6241/10

    Ruhen von Versorgungsbezügen; Rückforderung; Emeritenbezüge; Versorgungsbezüge;

    Es verbleiben somit Wortbedeutungen im Sinne von "laut" oder "gemäß", die aussagen, dass bereits nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 8 Alt. 2 BeamtVG die ausländische wiederkehrende Leistung "aufgrund" eines entsprechenden Abkommens gewährt, zumindest aber ausgezahlt werden muss, OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (Rn. 12);.

    Verhindert werden soll - und darf lediglich - eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen bzw. Mitteln, OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (Rn. 12).

  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05

    Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die ausländische Leistung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unabhängig von einem solchem Abkommen geleistet wird, wenn sie also allein aufgrund des innerstaatlichen Rechts des nichtdeutschen Versicherungsträgers ("autonom") gewährt wird (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, zitiert nach juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand: Januar 2008, § 55 BeamtVG, Rn. 65 f.).

    Bei der Berücksichtigung ausländischer Versorgungsleistungen ist daher Voraussetzung, dass diese jedenfalls mittelbar öffentliche deutschen Kassen belasten, weil sie (zumindest auch) auf einem Abkommen beruhen, das die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Wechselseitigkeit (in anderen Versorgungsfällen) zu Leistungen verpflichtet (vgl. hierzu ausführlich OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2001, a.a.O., unter Hinweis auf Wortlaut, Sinn und Zweck und Systematik der Vorschrift).

  • VG Berlin, 06.05.2008 - 28 A 291.05

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Schweiz als ruhegehaltsfähige

    Dabei kann dahinstehen, ob die Nichtanwendbarkeit der Ruhensregelung eine Folge des Inkrafttretens gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften sowie eines bilateralen Abkommens mit der Schweiz aus dem Jahr 2002 ist (vgl. zu den Einzelheiten unten) oder ob die schweizerischen Renten von vornherein nicht die Voraussetzungen des § 55 Abs. 8 BeamtVG erfüllten (vgl. hierzu Urteil des VG Berlin vom 26. Februar 2008, a.a.O; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 -, zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05

    Versorgungsbezüge eines Universitätsprofessors mit Vordienstzeiten im Ausland

    Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 (ABl. EG Nr. L 209 S 1) die "Sonderversorgungssysteme für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen" mit Wirkung vom 25. Oktober 1998 in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, (Wanderarbeitnehmerverordnung) mit der Folge einbezogen worden sind, dass die zur Vermeidung einer Überalimentation zuvor angewandte Ruhensregelung nach § 55 Abs. 8 BeamtVG nicht mehr angewandt werden darf (vgl. hierzu VG Aachen vom 19. Oktober 2006 - 1 K 3089/03 - juris; VG München, Urteil vom 14. Februar 2006 - M 12 K 043749 - juris; differenzierende Auffassung zum Ausschluss der Ruhensvorschrift: Nds. OVG, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 L 4192/00 - juris; Hellfeier; DÖD 2005, 31).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 5 LA 15/13

    Anrechnung einer kanadischen Altersrente auf die Beamtenversorgung

    Handelt es sich demnach bei der kanadischen OAS-Rente nicht um die Leistung eines Versicherungsträgers, kommt es auf die - wohl berechtigten - Einwände der Beklagten gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Leistung werde nicht nach einem für die Bundesrepublik Deutschland wirksamen zwischen- oder überstaatlichen Abkommen gewährt, nicht mehr an (vgl. zu diesem Merkmal Nds. OVG, Beschluss vom 9.1.2001 - 2 L 4192/00 -, juris Rn. 18 f.).
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